R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
 
 
CB 2017, 133
Boyko 

Dr. Artem Boyko, LL.M.

Compliance in Russland

Das Image Russlands unter ausländischen Investoren wird in den letzten Jahren nicht zuletzt aufgrund von großen Korruptionsskandalen in den wichtigsten Wirtschaftsbranchen negativ beeinflusst. In dem durch die internationale Organisation Transparency International veröffentlichten Korruptionswahrnehmungsindex für das Jahr 2016 nimmt Russland Platz 131 von 176 Ländern ein: der relative Wert der Korruptionswahrnehmung hat sich in Russland im Vergleich zum Vorjahr nicht geändert. Einen schlechteren Index als Russland weisen der Auffassung der Vertreter dieser Organisation nach nur Länder auf, in denen derzeit Krieg geführt oder Völkermord begangen wird 1 . Unter Berücksichtigung des verhältnismäßig hohen Niveaus der Korruption in Russland ist es neben der Verbesserung des rechtlichen Umfelds auch notwendig, dass die Unternehmen einen zusätzlichen internen Schutz, und zwar ein wirksames Compliance-System errichten.

I. Internationale Verpflichtungen Russlands im Bereich Korruptionsbekämpfung

Derzeit werden in Russland auf der föderalen Ebene aktiv Antikorruptionsmaßnahmen ausgearbeitet. Gemäß den Angaben aus dem GRECO-Bericht (einer Staatengruppe des Europarats zur Bekämpfung der Korruption) hat Russland im Jahre 2016 zehn Empfehlungen zur Bekämpfung der Korruption vollständig und die übrigen elf Empfehlungen teilweise erfüllt. Außerdem schloss sich Russland dem Übereinkommen über die Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr vom 21. November 1997 an, was den Beginn des Austausches von Finanzinformationen mit den Steuerbehörden anderer Länder ab dem Jahre 2018 voraussetzt. Neben diesem Übereinkommen hat Russland internationale Verpflichtungen aus dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption vom 31. Oktober 2003 und aus dem Strafrechtsübereinkommen über Korruption vom 27. Januar 1999 übernommen. In diesen Dokumenten wird darauf hingewiesen, dass die Korruption zu einer grenzüberschreitenden Erscheinung geworden ist und dass davon alle Länder betroffen sind. Aus diesem Grunde kommt der internationalen Zusammenarbeit im Bereich der Prävention und Bekämpfung von Korruption eine äußerst wichtige Bedeutung zu.

II. Aktuelle Maßnahmen des Staates zur Bekämpfung der Korruption

Eine Folge des Beitritts Russlands zu den vorgenannten Übereinkommen war die Verabschiedung eine Reihe von gesetzgeberischen Maßnahmen zur stärkeren Korruptionsbekämpfung, die innerhalb eines verhältnismäßig kurzen Zeitabschnitts umgesetzt wurden. So wurde es Beamten verboten, ausländische Finanzinstrumente zu besitzen. Es wurde ein Gesetz über eine schwarze Liste von Personen, die von einem staatlichen Amt entbunden oder wegen Korruptionshandlungen aus den Rechtsschutzbehörden entlassen wurden, verabschiedet. 2 Die Regierung hat mit ihrem Erlass Nr. 594 vom 28. Juni 2016 den föderalen Beamten verboten, mit Unternehmen zu arbeiten, in denen ihre Verwandten als Mitarbeiter beschäftigt sind. Das Richterkollegium für Zivilrechtssachen des Obersten Gerichts hat am 31. Oktober 2016 beschlossen, dass ein Beamter wegen der Nichtangabe der Einkünfte, der Ausgaben, des Vermögens und der Verpflichtungen vermögensrechtlichen Charakters seines Ehepartners entlassen werden kann.

III. Grundlegende Bestimmungen der russischen Antikorruptionsgesetzgebung

Den Anstoß für die Schaffung der normativrechtlichen Grundlagen zur Bekämpfung der Korruption gab die Verabschiedung des Föderalen Gesetzes Nr. 273-FZ “Über die Bekämpfung der Korruption” vom 25. Dezember 2008, wobei eine strafrechtliche Verfolgung für Zahlung und Annahme von Bestechungsgeldern sowie für andere Korruptionsverbrechen auch vorher bestand. Das Gesetz legt ein Verzeichnis von Korruptionsverstößen fest; u. a. gehören dazu Missbrauch der dienstlichen Stellung oder der Befugnisse, Bestechung bzw. Bestechlichkeit, sowie Korruptionsgeschäfte. Einige Handlungen gehören nicht zum Begriff “Korruption”, sind jedoch auch strafrechtlich bzw. ordnungsrechtlich zu belangen. Die Vermittlung bei der passiven und aktiven Bestechung ist bspw. eine Straftat, die gleichzeitige Bekleidung eines Amtes im Staatsdienst und einer Position in einem gewerblichen Unternehmen ist eine Ordnungswidrigkeit. Dabei wird die Person von der Belangung befreit, wenn sie den staatlichen Behörden bei der Ermittlung erhebliche Unterstützung leistet, freiwillig über die Zahlung der Bestechungsgelder unverzüglich nach der Zahlung informiert oder nachweist, dass die Bestechung unter dem Druck des Amtsträgers (Erpressung) gezahlt wurde.

CB 2017 S. 133 (134)

IV. Pflicht zur Ergreifung von Maßnahmen zum Zwecke der Prävention von Korruption

Ab dem 1. Januar 2013 sind Änderungen dieses Gesetzes in Kraft getreten, die juristische Personen, unabhängig von deren Eigentumsform bzw. Tätigkeitsart, verpflichten, Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung auszuarbeiten und umzusetzen (Art. 13.3). Die Maßnahmen zur Bekämpfung der Korruption können Folgendes beinhalten:

  • Bestimmung von Abteilungen oder Personen, die für die Prävention von Korruption und anderen Gesetzesverstößen verantwortlich sind

  • Zusammenarbeit des Unternehmens mit den Rechtsschutzbehörden

  • Ausarbeitung von Standards und Verfahren zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Unternehmenstätigkeit sowie deren Implementierung

  • Verabschiedung eines Ethik- und Verhaltenskodexes für Mitarbeiter des Unternehmens

  • Vermeidung und Regulierung von Interessenkonflikten

  • Verhinderung von inoffizieller Buchführung und der Verwendung von gefälschten Belegen

Falls im Unternehmen ein System von Maßnahmen zur Prävention von Korruption fehlt, gilt dies aktuell als Verstoß gegen die russische Gesetzgebung. Somit wurde die Compliance zu einem obligatorischen Bestandteil der Tätigkeit jedes Unternehmens in der Russischen Föderation.

Zudem wurde im Dezember 2013 eine dem Präsidenten der Russischen Föderation untergeordnete Verwaltungsstelle zur Korruptionsbekämpfung gebildet.

V. Tendenzen der Entwicklung der russischen Antikorruptionsgesetzgebung in der aktuellen Etappe

In Russland ebenso wie in den meisten Ländern der Welt ist eine Tendenz zur Ausdehnung des Korruptionsbegriffs festzustellen. Korruption geht über die Grenzen der Bestechung hinaus und umfasst Korruptionserscheinungen wie Vetternwirtschaft, Nepotismus usw. Die Schwierigkeit der legalen Definition der Korruption ist durch die wichtigsten Tendenzen der modernen Entwicklung bedingt, weil sich die Korruption abhängig von den ergriffenen Bekämpfungsmaßnahmen ständig weiterentwickelt. Die Tendenz zur Entpersonalisierung des Zusammenwirkens zwischen dem “Geber” und dem “Nehmer” wird immer stärker. Die unterschiedlichen Vermittlungsformen bei der Bestechung entwickeln sich ebenfalls aktiv, was zum Anstieg von Korruptionsfällen beiträgt.

VI. Ordnungsrechtliche Belangung von juristischen Personen für Korruptionsverstöße

Im Mai 2011 wurde durch die Änderungen des Ordnungswidrigkeitengesetzbuches eine ordnungsrechtliche Belangung von juristischen Personen für Korruptionsverstöße festgelegt, die in ihrem Interesse nicht nur in Russland, sondern auch im Ausland begangen wurden (Art. 19.28). So wird eine juristische Person ordnungsrechtlich belangt, falls nicht nur eine Bestechung vorliegt, sondern auch bei einem Anbieten oder Versprechen einer solchen Belohnung. In den Geltungsbereich dieses Artikels fallen auch ausländische Amtsträger und Amtspersonen einer öffentlichen internationalen Organisation. Im Interesse der juristischen Person können dabei auch unabhängige Personen, z. B. Vermittler, handeln. Im Zusammenhang damit empfiehlt es sich, die Geschäftspartner sorgfältig auszusuchen. Als Sanktion für einen solchen Verstoß sieht das Ordnungswidrigkeitengesetzbuch die Verhängung eines erheblichen Bußgeldes und die Einziehung des unrechtmäßig Erlangten vor (im Falle der Unmöglichkeit der Einziehung ist die Erstattung des Gegenwertes vorgesehen).

VII. Strafrechtliche Belangung von natürlichen Personen für Korruptionsverstöße

Im Jahre 2016 wurde in den Art. 204 StrafGB RF eine Reihe von Punkten aufgenommen, die die Definition der kommerziellen Bestechung präzisieren und die strafrechtliche Belangung festlegen. Es wurde auch ein neuer Artikel eingefügt, der die Belangung für die Vermittlung bei einer kommerziellen Bestechung vorsieht (Art. 204.1). Im Art. 290 StrafGB RF änderte sich die Belangung für die Annahme einer Bestechung. Nun ist für solche Handlungen ein Bußgeld i. H. v. 200.000 bis 1, 5 Mio.Rubel vorgesehen. Die Amtsträger ausländischer oder internationaler Organisationen werden mehr zahlen müssen: von 500.000 bis 2 Mio. Rubel. In den Art. 304 StrafGB wurde außerdem die Belangung für die Provokation der Bestechung oder der kommerziellen Bestechung in Bezug auf ausländische Amtsträger sowie auf Amtsträger internationaler öffentlicher Organisationen aufgenommen.

VIII. Schlussfolgerungen

Die russische Gesetzgebung hat sich innerhalb von wenigen Jahren den allgemein anerkannten Weltstandards angenähert. Die Frage besteht jedoch darin, wie diese durch die Geschäftswelt akzeptiert werden. Die Einführung neuer Vorschriften über die Ergreifung von Maßnahmen zur Prävention von Korruption, insbesondere über die Stärkung der Haftung der juristischen Personen für Korruptionsverstöße und über die obligatorische Schaffung eines Mechanismus der internen Kontrolle im Unternehmen zur Prüfung, ob die Tätigkeit des Unternehmens den Vorschriften der russischen Antikorruptionsgesetzgebung entspricht, ist eine neue wichtige Etappe im Kampf gegen die Korruption und deren Auswirkungen. Viele russische Unternehmen haben sich bereits strategisch gesehen entschieden, auf Korruptionshandlungen zu verzichten, und ein wirksames Compliance-System ausgearbeitet, weil der Stellenwert konstanter Geschäftsergebnisse und die Pflege des Rufs weit über den wirtschaftlichen Vorteilen liegen, die aus unredlichen Geschäften gezogen werden können.

Autor

Abbildung 3

Dr. Artem Boyko, LL.M., Jurist, Senior Associate bei Rödl & Partner in Moskau. Er berät ausländische, vor allem deutsche mittelständische Unternehmen im Gesellschaftsrecht und bei Unternehmenstransaktionen in der Russischen Föderation. Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der Compliance-Beratung.

1

http://kommersant.ru/doc/3200980

2

http://transparency.org.ru/indeks-vospriiatiia-korruptcii/indeks-vospriiatiia-korruptcii-2016-polozhenie-rossii-ne-izmenilos

 
stats