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DSB 2022, 76
 
AG Hamburg: Keine Auskunftspflicht des Insolvenzverwalters über Schuldnerdaten nach Art. 15 DSGVO, da dieser kein Verantwortlicher ist

Ein Insolvenzverwalter ist weder der für die Datenverarbeitung Verantwortliche i. S. v. Art. 4 Nr. 7 DSGVO noch ist er nach Art. 15 DSGVO zur Auskunft verpflichtet, so das AG Hamburg in seinem Urteil vom 15.11.2021 (Az. 11 C 75/21). Im Jahr 2017 war der Beklagte Insolvenzverwalter einer AG. Der Kläger war alleiniger Gesellschafter und ehemaliger Geschäftsführer des Unternehmens. …

DSB 2022, 76

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