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DSB 2025, 1
Strassemeyer 

Auf ins Datenschutz-Jahr 2025

Abbildung 1

Laurenz Strassemeyer Schriftleitung Datenschutz-Berater

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

ich hoffe, Sie sind gut in das neue Jahr 2025 gestartet. Das vergangene Jahr 2024 war erneut von wegweisenden Entscheidungen und Diskussionen geprägt, die den Datenschutz in der breiten Öffentlichkeit und in Fachkreisen gleichermaßen bewegten. Besonders das Thema KI und Datenschutz stand im Fokus und sorgte für intensive Debatten. Der EDSA setzte im Dezember mit seiner Stellungnahme zur Verwendung personenbezogener Daten für die Entwicklung und Einführung von KI-Modellen (Opinion 28/2024) den krönenden Abschluss der zahlreichen Meinungen zu diesem Thema.

Gleichzeitig brachte das Jahr 2024 eine Reihe von Entscheidungen des EuGH hervor, die tiefgreifende Auswirkungen hatten. Zum einen eine ganze Reihe von Entscheidungen zu Schadenersatzansprüchen. Hier wird nun insbesondere die abschließende Leitentscheidung des BGH (VI ZR 10/24) uns auch im Jahr 2025 weiterhin beschäftigen. Zum anderen dürfte das Gleiche vor allem für die Entscheidungen zur Zulässigkeit der Verarbeitung von Gesundheitsdaten und der Frage, wann solche besonderen Kategorien personenbezogener Daten vorliegen (C-21/23, C-446/21), gelten. Solche und viele weitere Themen werden die praktische Bewältigung digitaler Herausforderungen auch weiterhin anspruchsvoll halten. Das viel diskutierte deutsche Gesetz zum Beschäftigtendatenschutz blieb jedoch in den Startlöchern stecken, und es bleibt abzuwarten, ob die kommende Legislaturperiode das Thema endlich über die Ziellinie bringen wird. Das Jahr 2025 dürfte für dieses Vorhaben jedoch kaum reichen.

Aber das Jahr 2025 verspricht auch darüber hinaus spannend zu bleiben. Die Fragen zur Vereinbarkeit von KI und der DSGVO werden weiter anhalten. Denn die Anwendungsfelder und Bereiche, in denen wir es mit KI-Systemen zu tun haben, schreiten unaufhaltsam voran – ob wir das hier in Europa weiterhin mit Furcht betrachten oder als Chance begreifen, wird daran nichts ändern. Mit den ersten harten Pflichten, die ab 2025 aufgrund des AI Acts gelten, wird eine weitere Dimension hinzukommen. Dabei ist das Spannungsfeld der DSGVO und des AI Acts nur eines von vielen Beispielen für das Thema: Wie ist die DSGVO mit anderen EU-Digital-Gesetzen in Einklang zu bringen und wie beeinflussen sich die Gesetze bei ihrer Auslegung gegenseitig? Über das Jahr 2025 hinaus sehe ich hier eines der großen Themen des Datenschutzes.

Hinzu kommen – da können wir uns eigentlich sicher sein – neue bahnbrechende Entscheidungen aus Luxemburg. Besonders mit Spannung erwarte ich persönlich die Entscheidung im Dun-&-Bradstreet-Fall (C-203/22). Der Generalanwalt hat hier bereits seine Schlussanträge vorgestellt, und die daraus resultierenden Implikationen für Auskunftsverfahren im Zusammenhang mit Art. 22 DSGVO sind nicht zu unterschätzen. In Zeiten zunehmender Automatisierung und des verstärkten Einsatzes von „AI-Agents“ sehe ich hier eine sehr praxisrelevante Entscheidung auf uns zukommen. Im neuen Jahr könnte der EuGH außerdem endlich mal wieder vertiefte Ausführungen zum Verständnis des Personenbezugs liefern (C-413/23 P). Es bleibt abzuwarten, ob er der Position des EuG folgt (T-557/20), wonach ein Dienstleister ohne Identifikationsmöglichkeit keine personenbezogenen Daten verarbeitet, obwohl für den Auftraggeber die Daten personenbezogen sind.

Das Jahr 2025 wird also sicherlich nicht an Dynamik verlieren. Im Gegenteil: Wenn Sie dieses Heft in den Händen halten, dann dürfte bereits eine Entscheidung des EuG (T-354/22) am 8. Januar 2025 verkündet worden sein. Und hier geht es um nichts Geringeres als die Übermittlung von Websitedaten durch die EU-Kommission in die USA, die jedenfalls im Hinblick auf die Standarddatenschutzklauseln wieder einmal auf dem Prüfstand steht. Neben solchen neuen Rechtsprechungen und der europäischen Digitalgesetzgebung an der Schnittstelle zum Datenschutz können wir sicher davon ausgehen, dass die technischen Entwicklungen im Jahr 2025 das Tempo der zu beachtenden Themen ebenso noch einmal massiv erhöhen werden. Wir vom Datenschutz-Berater werden jedenfalls unser Bestes geben, Ihnen weiterhin einen kompakten Überblick zu den praxisrelevantesten Themen bereitzustellen.

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen im Namen der gesamten Redaktion einen dynamischen und erfolgreichen Start in das Jahr 2025!

Ihr

Laurenz Strassemeyer

 
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