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DSB 2025, 4
 
CNIL: Bußgeld wegen Werbung im privaten E-Mail-Postfach

Die französische Datenschutzbehörde (CNIL) verhängte gegen den französischen Telekommunikationsbetreiber ORANGE eine Geldstrafe in Höhe von 50 Millionen Euro, da dieser ohne Einwilligung der Nutzer seines E-Mail-Dienstes Werbung in Form von E-Mails zwischen den privaten E-Mails im Posteingang der jeweiligen Nutzer anzeigte. Dabei stellte die CNIL zwei Verstöße fest. Zum einen ist die Anzeige von Werbung in der Form nur nach Einwilligung der Nutzer zulässig. …

DSB 2025, 4

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