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DSB 2022, 321
 
LG Frankenthal zur Weitergabe von Daten an die SCHUFA

Wird eine Forderung gegenüber einem Inkassounternehmen bestritten, darf diese nicht zum Gegenstand einer 322SCHUFA-Meldung gemacht werden, so das LG Frankenthal (Beschl. v. 28.06.2022, Az. 8 O 163/22). Werden die Daten trotzdem weitergegeben, bedarf es einer Information darüber. Dann kann die betroffene Person verlangen, dass die Meldung widerrufen und künftig unterlassen wird. …

DSB 2022, 321-322

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