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DSB 2022, 132
 
LG Heidelberg: 25 Euro Schadenersatz für unzulässige E-Mail-Werbung

Das LG Heidelberg hat mit Urteil vom 26.03.2022 (Az. 4 S 1/21) entschieden, dass dem Empfänger einer unerlaubten E-Mail-Werbung ein Schadensersatzanspruch i. H. v. 25,00 EUR nach Art. 82 DSGVO zusteht. Eine Außenwirkung des Verstoßes auf den Kläger im Sinne der Gefahr einer Ruf- oder Berufsschädigung oder einer diskriminierenden Wirkung gegenüber Dritten sei nicht ersichtlich, …

DSB 2022, 132

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