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DSB 2022, 162
 
OLG Frankfurt a. M.: DSGVO-Schadenersatz wegen Versendung von Kontoauszügen an Dritte und fehlerhafter SCHUFA-Meldung

Die beklagte Bank übermittelte irrtümlich Kontoauszüge des Klägers an eine dritte Person, gleichzeitig meldete das Geldinstitut die Adresse der dritten Person als „ehemalige Wohnung“ an die SCHUFA. Das OLG Frankfurt am Main hat in seinem Urteil vom 14.04.2022 (Az. 3U 21/20) entschieden, dass der betroffenen Person bzw. dem Kläger ein Schadensersatzanspruch nach Art. 82 DSGVO in Höhe von 500 Euro zusteht. …

DSB 2022, 162

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