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DSB 2022, 134
 
Vermieter sind unter Umständen verpflichtet, Hinweisgeber zu benennen

Meldet ein Mieter dem Vermieter einen Nachbarn wegen angeblichen Fehlverhaltens, hat der angezeigte Mieter gegebenenfalls einen Anspruch darauf, dass der Vermieter den Hinweisgeber nennt: Das hat der BGH in seinem Urteil vom 22.02.2022 (Az. VI ZR 14/21) auf der Grundlage von Art. 15 DSGVO entschieden. Die Bundesrichter kamen zu dem Schluss, dass es sich bei der Behauptung des Mieters über seinen Nachbarn um personenbezogene Daten handele, …

DSB 2022, 134

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