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EWS 2024, 118
EuGH 
Mehrwertsteuerbetrug: Der Arbeitgeber schuldet die Steuer, wenn er nicht nachweist, dass er den Arbeitnehmer sorgfältig überwacht hat, um die Verwendung seiner Daten für die Ausstellung falscher Rechnungen zu verhindern (Urteil vom 30.01.2024, C-442/22)

Art. 203 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. 11. 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem

EuGH, EWS 2024, 118-119 (Urteil vom 30.01.2024, C-442/22)

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