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EWS 2017, 157
EuGH 
Überwachung von Barmitteln: Anmeldepflicht gilt auch in der internationalen Transitzone von Flughäfen der Mitgliedstaaten – “El Dakkak” (Urteil vom 04.05.2017, C-17/16)

Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1889/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. 10. 2005 über158 die Überwachung von Barmitteln, die in die Gemeinschaft oder aus der Gemeinschaft verbracht werden, ist dahin auszulegen, dass die darin vorgesehene Anmeldepflicht in der internationalen Transitzone eines Flughafens eines Mitgliedstaats besteht.

EuGH, EWS 2017, 157-158 (Urteil vom 04.05.2017, C-17/16)

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