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K&R 2015, 588
OLG Köln 
Flirtcafe: Widerrufsbelehrung muss nicht über Bestellbutton stehen (Urteil vom 08.05.2015, 6 U 137/14)

Ein auf Wiederholungsgefahr gestützter Unterlassungsanspruch wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens setzt grundsätzlich voraus, dass die beanstandete Handlung sowohl zum Zeitpunkt ihrer Begehung als auch zum Zeitpunkt der Entscheidung wettbewerbswidrig ist (Anschluss an BGH, [K&R 2010, 510 ff. =] GRUR 2010, 744 Tz. 20 – Sondernewsletter). Bei einem Dauerverstoß wie dem unveränderten Betrieb einer Internetseite genügt es jedoch, …

OLG Köln, K&R 2015, 588-590 (Urteil vom 08.05.2015, 6 U 137/14)

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