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K&R 2019, 522
OLG Dresden 
Kein Schadensersatz nach Löschung von Beitrag in sozialem Netzwerk (Beschluss vom 11.06.2019, 4 U 760/19)

Die Löschung eines auf einem sozialen Netzwerk veröffentlichten Beitrags und die Sperrung des Nutzerkontos stellt grundsätzlich weder eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung des Nutzers noch eine schwerwiegende Verletzung seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar, die eine Geldentschädigung rechtfertigen könnte.

OLG Dresden, K&R 2019, 522-525 (Beschluss vom 11.06.2019, 4 U 760/19)

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