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K&R 2017, 481
BVerfG 
Keine Verpflichtung zum Abdruck eines Nachtrags in Nachrichtenmagazin (Beschluss vom 22.06.2017, 1 BvR 666/17)

Ein weiterer Vollstreckungsaufschub ist eher zumutbar als es die Verpflichtung zum sofortigen Abdruck des Nachtrags für die Beschwerdeführerin wäre. Für die Beschwerdeführerin bedeutete dies einen Eingriff in ihre redaktionelle Gestaltungsfreiheit. Von Gewicht ist dabei, dass ihr eine Veröffentlichung in der vorgesehenen Form auch eine inhaltliche Distanzierung abverlangen würde, …

BVerfG, K&R 2017, 481-483 (Beschluss vom 22.06.2017, 1 BvR 666/17)

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