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K&R 2017, 532
AG Berlin-Mitte 
Zustellung einer Klage in deutscher Sprache an Plattformbetreiber in Irland (Urteil vom 08.03.2017, 15 C 364/16)

Die Annahme eines zuzustellenden Schriftstücks kann u. a. verweigert werden, wenn es nicht in einer Sprache abgefasst ist, die der Adressat versteht. Die gesamte gegenüber Nutzern in Deutschland verwendete Plattform-Oberfläche der Beklagten ist in deutscher Sprache gehalten. Ferner sind sämtliche Dokumente in deutscher Sprache gehalten, so die AGB der Beklagten, die AGB-Zusätze für Nutzer mit Wohnsitz in Deutschland, …

AG Berlin-Mitte, K&R 2017, 532 (Urteil vom 08.03.2017, 15 C 364/16)

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