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RIW 2008, 800
BAG 
Urlaubsabgeltung bei zweiter Elternzeit – Änderung der Rechtsprechung wegen EG-rechtlicher Vorgaben (Urteil vom 20.05.2008, 9 AZR 219/07)

Der vor einer ersten Elternzeit entstandene Anspruch auf Erholungsurlaub wird nach § 17 Abs. 2 BErzGG auf die Zeit nach einer weiteren Elternzeit übertragen, die sich unmittelbar an die frühere Elternzeit anschließt. Der Senat gibt seine entgegenstehende bisherige Rechtsprechung auf.

BAG, RIW 2008, 800-803 (Urteil vom 20.05.2008, 9 AZR 219/07)

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