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ZNER 2018, 171
OVG Münster 
13. Erfolgreiche Normenkontrolle gegen die Änderung eines Flächennutzungsplanes zur Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windenergienutzung (Urteil vom 06.03.2018, 2 D 95/15.NE)

Auch eine Konzentrationsflächenplanung für die Windenergie, die dieser Nutzung anerkanntermaßen substanzielle Entwicklungsmöglichkeiten belässt, ist unwirksam, wenn die planende Gemeinde die harten Tabukriterien unzutreffend ermittelt, weiche Tabukriterien fehlerhaft festgelegt oder eine mangelhafte Abwägung vorgenommen hat.

OVG Münster, ZNER 2018, 171-179 (Urteil vom 06.03.2018, 2 D 95/15.NE)

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