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NUR 2024, 119
VG Köln 
Bildung von Marktsegmenten bei der Genehmigung von Schienenwegenutzungsentgelten (Urteil vom 04.12.2023, 18 K 1156/18)

Aus § 36 Abs. 2 ERegG ergibt sich eine Pflicht des Betreibers der Schienenwege, unter Anwendung entsprechender Abgrenzungskriterien Marktsegmente in seinen Schienennetz-Nutzungsbedingungen festzulegen, für die Aufschläge erhoben werden.

VG Köln, N&R 2024, 119-125 (Urteil vom 04.12.2023, 18 K 1156/18)

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