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NUR 2012, 43
BGH 
Billigkeitskontrolle von Eisenbahninfrastrukturnutzungsentgelten (Urteil vom 18.10.2011, KZR 18/10)

Ein Eisenbahninfrastrukturunternehmen hat die Entgelte für die Benutzung seiner Eisenbahninfrastruktur durch die Eisenbahnverkehrsunternehmen – bei Beachtung der eisenbahnrechtlichen Entgeltgrundsätze – nach billigem Ermessen i.S. des § 315 BGB festzusetzen.

BGH, N&R 2012, 43-45 (Urteil vom 18.10.2011, KZR 18/10)

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