Die Rahmenbedingungen für ein effizientes Energiedienstleistungssystem schaffen
Rolf Hempelmann, MdB*
Auf den ersten Blick herrscht zwischen den Fraktionen im Deutschen Bundestag Einigkeit darüber, dass unsere Energieversorgung zukünftig von erneuerbaren Energien getragen werden soll. Doch eine Analyse des politischen Handelns jenseits von Sonntagsreden zeigt, dass die Meinungen über den richtigen Weg dorthin auseinandergehen.
Teile von Union und FDP fordern, dass Windkraft- und Solaranlagen europaweit nur noch an Standorten mit dem höchstmöglichen Ertrag betrieben werden. Dies lehnt die SPD-Bundestagsfraktion ab. Denn hierdurch würde Deutschland zu einem Importland für erneuerbare Energien. Zudem brächte eine solche Entwicklung neue Probleme für die Netzstabilität und den Transport der Energie mit sich. Vielmehr ist es nötig, die zu erwartende Energieernte bei Wind- und Solaranlagen unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit zu ermitteln und erneuerbare Energien an ökonomisch belastbaren Standorten weiter zu fördern. Klar ist, dass mit der EEG-Novelle keine Überförderung einhergehen darf.
Doch eine Diskussion allein um Standorte und Vergütungssätze greift zu kurz. Nötig sind Anreize, fluktuierende und bedarfsgerecht einspeisende erneuerbare Energien im Verbund zu betreiben, die Stromerzeugung dadurch gleichmäßiger zu gestalten und eine marktgerechte Einspeisung zu ermöglichen – beispielsweise einen Kombikraftwerksbonus, der Verbundanlagen und Hybridkraftwerke (z.B. Wind und Biomasse) attraktiv macht.
Darüber hinaus verlangt eine sichere, bezahlbare und nachhaltige Energieversorgung neben ständigen Weiterentwicklungen auf Seiten der erneuerbaren Energien auch einen Umbau unseres derzeitigen Energiesystems hin zu einem Energiedienstleistungssystem, in dem Angebot und Nachfrage aufeinander abgestimmt werden können. Diese tiefgreifenden Veränderungen bedürfen eines systemischen Ansatzes, der alle relevanten Bereiche frühzeitig in diesen Prozess mit einbezieht.
Hierzu zählen der Aus- und Umbau der Netze auf der Übertragungs- wie auf der Verteilebene, der Einsatz intelligenter Zähl- und Messsysteme sowie die Entwicklung und Markteinführung neuer intelligenter Systeme zur Datenübermittlung, insbesondere an der Schnittstelle zwischen Netz und Verbraucher. Für die intelligente Steuerung der Netze – insbesondere der Verteilnetze – und des Verbrauchs gibt es bislang keine in der Regulierung verankerten ökonomischen Anreize, mit der Ausnahme des § 40 EnWG, der zumindest das Angebot von lastvariablen Tarifen vorsieht, mit denen in sehr begrenztem Umfang eine Nachfragesteuerung des privaten Endverbrauchs möglich wird. Es wird daher nun darauf ankommen, die Regulierungsinstrumente neu zu justieren, damit ausreichende Speicherkapazitäten aufgebaut und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für eine flächendeckende Markteinführung („Roll-out“) für intelligente Zähler geschaffen werden.
* | Energiepolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion. |