Die TKG-Novelle – eine genutzte Chance
von Dr. Alfred Tacke*
Die Verabschiedung der TKG-Novelle markiert das erreichte Ende eines Wegabschnitts. Die Etappe, die hinter uns liegt, war lang und schwierig. Ihr Ursprung liegt im Jahre 1999, in dem jene Diskussionen um einen akzeptablen Kompromiss für die Zukunft der Telekommunikationsregulierung auf EG-Ebene begannen, die Anfang 2002 in die Verabschiedung des Rechtsrahmens für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste mündeten. Der Richtlinienrahmen behandelt die verbliebenen wettbewerblichen Probleme der Telekommunikationsmärkte notwendigerweise auf einem höheren Abstraktionsniveau als nationale Regelungen. Hinzu kommt, dass die Einigung auf europäischer Ebene zahlreiche Kompromisse erforderlich gemacht hat, und nicht zuletzt, dass das neue Recht den Mitgliedstaaten größere Spielräume bei der Gestaltung der Regulierung lässt. Es waren diese Besonderheiten, die den Gesetzgebungsprozess zeitlich gestreckt haben. Die zusätzlichen Investitionen in das neue Gesetz werden sich aber auszahlen. Denn das novellierte TKG bleibt nicht bei der Wiedergabe des Richtlinientextes stehen, sondern füllt die größer gewordenen nationalen Entscheidungsspielräume materiell aus und macht einen bedeutenden Schritt bei der Annäherung der Telekommunikationsregulierung an die Konzepte des allgemeinen Wettbewerbsrechts: „Rückführung der Regulierung im Allgemeinen, Verfeinerung des Instrumentariums und Fokussierung auf tatsächliche Probleme im Besonderen“, das ist die Quintessenz des neuen Rechts.
Selbst wenn sich keine wörtliche Verwendung des Begriffs im Gesetz mehr findet, so ist das Konzept des funktionsfähigen Wettbewerbs doch die Basis der Marktregulierung geworden. Damit besteht eine gemeinsame Grundlage mit dem Kartellrecht. Dies ist Verpflichtung und Perspektive zugleich: Verpflichtung insofern, als dass sich der Wettbewerb auf den Telekommunikationsmärkten an hohen Maßstäben wird messen lassen müssen, und Perspektive im Hinblick auf das Ziel einer Normalisierung, d.h. einer Rückführung der sektorspezifischen Regulierung auf das unausweichliche Minimum. Angesichts des Konsenses der Marktteilnehmer, auf dem das Gesetz ruht, ist das eine realistische Perspektive.
Die Vorreiterrolle bei der Netzregulierung wird durch das novellierte Telekommunikationsgesetz eindrucksvoll bestätigt. An diese Erfolgsgeschichte gilt es anzuknüpfen, indem das TKG als Vorbild für eine moderne Regulierung der Netzwirtschaften herangezogen wird.
* | Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit. |