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NUR 2009, 196
BGH 
Gestattung der Kabelverlegung auf einem öffentlichen Verkehrsweg (Urteil vom 11.11.2008, KZR 43/07)

a) Öffentliche Verkehrswege i. S. des § 46 Abs. 1 EnWG sind sämtliche Wege einer Gemeinde, auf denen tatsächlich der öffentliche Verkehr eröffnet ist. Auf eine straßenrechtliche Widmung kommt es nicht an.

BGH, N&R 2009, 196-197 (Urteil vom 11.11.2008, KZR 43/07)

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