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NUR 2014, 245
BVerwG 
Verhältnis der Freistellung von Bahnbetriebszwecken zur Stilllegungsgenehmigung und zum Netzzugangsanspruch (Beschluss vom 21.03.2014, 6 B 55.13)

Während eine Stilllegungsgenehmigung nach § 11 AEG für die in der Vorschrift genannte Schieneninfrastruktur die Betriebspflicht aufhebt, regelt § 23 AEG, wann und unter welchen Voraussetzungen für Bahngrundstücke die Wirkungen der Planfeststellung enden, wann also insbesondere der Fachplanungsvorbehalt des § 38 BauGB durch das allgemeine (Bau-) Planungsrecht abgelöst wird.

BVerwG, N&R 2014, 245-247 (Beschluss vom 21.03.2014, 6 B 55.13)

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