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RdZ 2025, 1
Bourgon 

Fünf Jahre RdZ – ein Wimpernschlag oder eine halbe Ewigkeit?

Die RdZ hat sich binnen kürzester Zeit erfolgreich am Markt etabliert.

Abbildung 1

Unsere Zeitschrift “Recht der Zahlungsdienste (RdZ)” feiert in diesem Jahr fünfjähriges Jubiläum. Fünf Jahre – das ist nicht lang, denkt man vielleicht im ersten Augenblick, doch als die RdZ am 27.2.2020 in diesem Verlag das Licht der Welt erblickte, sah die Erde noch deutlich anders aus: Zu diesem Zeitpunkt war nicht absehbar, welche Folgen die Ausbreitung des Coronavirus in den kommenden Jahren für die ganze Welt haben würde, der Ukrainekrieg lag noch in weiter Ferne, und in Berlin regierte die Große Koalition unter der Führung von Angela Merkel. Also wirklich nur ein Wimpernschlag oder nicht doch gefühlt eine halbe Ewigkeit? Gleiches gilt für den Zahlungsverkehr: 2020 war die Überarbeitung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie noch Zukunftsmusik, zum Digitalen Euro existierten erst vage Ideen, und es gab auch noch keine europäische Regulierung im Kryptobereich. In den RdZ-Beiträgen der letzten fünf Jahre spiegeln sich sowohl die (geo)politischen Veränderungen als auch die Entwicklungen in der Zahlungsverkehrslandschaft: Herausgegriffen seien zum ersten Punkt nur der Beitrag der früheren Bundesjustizministerin Lambrecht zur Bekämpfung der Geldwäsche im Sommer 2021 sowie die Erste Seite von Simon zum möglichen Ausschluss von Russland aus dem SWIFT-System in der dann ausgerechnet genau am Tag des Kriegsausbruchs in der Ukraine erschienenen RdZ-Ausgabe. Was den zweiten Punkt betrifft, so hat die RdZ die Entwürfe für eine dritte Zahlungsdiensterichtlinie, die Diskussion der Konzepte zum Digitalen Euro und die Entwicklung der Markets in Crypto-Assets Regulation mit diversen Beiträgen publizistisch aktiv begleitet. Manches hat den Fünf-Jahreszeitraum auch nicht überlebt: In der Sache denke man etwa an die Kryptowährung Diem oder die Verwahrentgelte, die, 2020 eingeführt, nun vom BGH zumindest teilweise “kassiert” wurden (mehr dazu in Heft 2/2025). In der Zeitschrift stellen wir mit dieser Ausgabe die bisherige Seite mit den Abstracts zu den Aufsätzen zugunsten einer weiteren Seite für Entscheidungsreports ein.

RdZ – das ist aber nicht nur die Printausgabe. Als Abonnent erhalten Sie zugleich den dauerhaften kostenfreien Zugang zu unserer RuW-Online-Datenbank. Somit haben Sie den direkten digitalen Zugriff auf alle Inhalte der RdZ. Auch in die externen Datenbanken hat die RdZ in den letzten Jahren Eingang gefunden: Seit Herbst 2020 sind alle RdZ-Beiträge bei juris abrufbar und seit Beginn bzw. Ende letzten Jahres auch in der RDB Manz sowie bei beck-online zu finden. Darüber hinaus verfügt die RdZ über eine eigene Homepage (www.rdz-online.de) sowie ein LinkedIn-Konto.

Schließlich gibt es inzwischen nun auch schon zwei Jahre das RdZ- Webinar “Payment After Work”, bei dem jeweils eine Woche vor Erscheinen der RdZ im Februar, Juni und Oktober ein Aufsatzthema der aktuellen Ausgabe zum Gegenstand eines Kurzvortrags mit anschließender Diskussion in einem einstündigen Webinar um 18 Uhr gemacht wird.

Zum Konzept der RdZ haben wir viel positive Resonanz erhalten, die uns zeigt, dass wir mit dieser Zeitschrift offensichtlich eine Marktlücke besetzt haben. Binnen kürzester Zeit konnte sich die RdZ erfolgreich in der Fachmedienlandschaft etablieren.

Am Zustandekommen einer RdZ-Ausgabe sind viele Menschen beteiligt, angefangen von den Herausgebern und dem Beirat über Autoren, die Redaktionsassistenz und den Setzer bis hin zu den Kollegen in der Produktion und im Vertrieb. Ihnen allen gebührt ein ganz herzlicher Dank für die Mühe und Zeit, die sie für die RdZ aufwenden. Auch dort gibt es im Laufe der Zeit Veränderungen, von denen zwei der gravierendsten an dieser Stelle herausgegriffen seien: Wie schnell die Zeit manchmal vorbei sein kann, hat uns auf sehr tragische Weise der frühe Tod unseres Beiratsmitglieds Prof. Dr. Philipp Sandner gezeigt, der am 16.1.2024 im Alter von nur 43 Jahren verstorben ist, was uns alle sehr berührt hat. Nur wenige Wochen zuvor hatte er noch eine Erste Seite zum Digitalen Euro für die RdZ verfasst. Wir werden uns stets sehr gerne und dankbar an ihn erinnern. – Im RdZ-Herausgeberteam hat Dr. Mathias Hanten zu Beginn des Jahres den Staffelstab an Dr. Christian Conreder übergeben und ist in den RdZ-Beirat gewechselt, denn, lieber Herr Dr. Hanten, Sie meinten, alles habe seine Zeit. Sie hatten die Idee zu dieser Zeitschrift und haben sich fünf Jahre lang mit viel Esprit, Charme und Zeit in den Entstehungsprozess der Hefte und – seit 2023 – die Moderation der RdZ-Webinare eingebracht. Diesen hohen Einsatz, für den Ihnen größter Dank gebührt, möchten wir dauerhaft sichtbar machen, indem wir Sie in der RdZ-Beiratsliste als “Gründungsmitherausgeber” ausweisen. Lieber Herr Dr. Conreder, Sie wechseln nun von der RdZ-Beiratsmitgliedschaft in die RdZ-Herausgebertätigkeit und werden zusammen mit Prof. Dr. Sebastian Omlor, der die RdZ als Mitherausgeber bereits seit der Erstausgabe in herausragender Weise und ohne dabei jemals auf die Uhr zu sehen betreut, das Herausgeberteam bilden. Wir heißen Sie in Ihrer neuen Funktion bei der RdZ ganz herzlich willkommen und freuen uns auf die Zeit mit Ihnen!

Zeit ist relativ – das wusste schon Albert Einstein. Mir ist die Zeit bei der Erstellung der RdZ in den letzten fünf Jahren nie lang geworden. Möge es Ihnen bei der Lektüre der RdZ in den nächsten fünf Jahren genauso ergehen!

Dipl.-Ök. Gabriele Bourgon, Chefredakteurin RdZ

 
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