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RIW 2012, 387
EuGH 
Gemeinschaftsmarke – zeitlicher Vorrang bei der Einreichung der Anmeldung (Urteil vom 22.03.2012, C-190/10)

Art. 27 der Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates vom 20. 12. 1993 über die Gemeinschaftsmarke in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1992/2003 vom 27. 10. 2003 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass er es nicht erlaubt, nicht nur den Tag, sondern auch die Stunde und die Minute der Einreichung einer Gemeinschaftsmarkenanmeldung beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, …

EuGH, RIW 2012, 387-391 (Urteil vom 22.03.2012, C-190/10)

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