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RIW 2008, 791
EuGH 
Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung, wenn ein Pharmaunternehmen sich weigert, normale Bestellungen von Großhändlern auszuführen, die Parallelausfuhren tätigen (Urteil vom 16.09.2008, C-468/06)

Art. 82 EG ist dahin auszulegen, dass ein Unternehmen mit einer beherrschenden Stellung auf dem maßgeblichen Arzneimittelmarkt, das sich zur Verhinderung von Parallelexporten, die bestimmte Großhändler von einem Mitgliedstaat in andere Mitgliedstaaten vornehmen, weigert, von diesen Großhändlern aufgegebene normale Bestellungen auszuführen, seine beherrschende Stellung missbräuchlich ausnutzt. …

EuGH, RIW 2008, 791-797 (Urteil vom 16.09.2008, C-468/06)

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