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RIW 2017, I
Bonenberger 

Revolution des Steuerrechts in Indien

Abbildung 1

Das Faszinierende an Indien ist, dass kein Tag zur bloßen Routine wird und jeder Tag Überraschungen bietet. Nicht alle mögen das. Wer es nicht mag, sucht und findet viele Gründe, nicht in Indien zu investieren, nicht nach Indien zu reisen und nicht Indisch zu essen. Indien fasziniert oder erschreckt, und es polarisiert.

Ähnlich ist es mit der Steuerpraxis in Indien. Auf der einen Seite gibt es erheblichen Nachholbedarf in Bezug auf die Beschleunigung zahlreicher Steuerprozesse, die Ausbildung der gehobenen Finanzbeamten und die Eindämmung der Korruption. Vieles ist zu umständlich, zu langwierig und zu arbeitsintensiv. Auf der anderen Seite war es möglich, mit einer neuen Regierung viele Veränderungen in sehr kurzer Zeit durchzuführen, die vor wenigen Jahren noch undenkbar waren. Dies geschah in Deutschland und bei Nichtsteuerfachleuten oftmals fast unbemerkt.

Dabei hatte Regierungschef Narendra Modi sich im Mai 2014 zum Ziel gesetzt, in seiner Amtszeit ein stabiles, vorhersehbares, bürgerfreundliches Steuersystem zu schaffen, das den Steuerterror beenden und Wachstum fördern sollte.

Als stärkstes Signal für die Durchsetzungskraft der Regierung wurde von Anfang an die Einführung eines indienweiten Mehrwertsteuersystems gesehen. Damit wurde zum 1. 7. 2017 eine Vielzahl von einzelnen indirekten Steuergesetzen der jeweiligen Einzelstaaten aufgehoben. Die Skepsis und Widerstände waren und sind auch noch zu einem gewissen Teil vorhanden. Dennoch ist diese Reform ein gewaltiger politischer Kraftakt aller Beteiligten, dessen Beurteilung man sich ehrlicherweise erst in vielleicht einem Jahr erlauben sollte. Aber das Gesetz ist jetzt da. Und politisch ist es ein Meisterstück, denn die Abfassung eines föderalen Gesetzes in der föderalen Struktur Indiens und bei gleichzeitig laufenden Wahlen in den verschiedenen Bundesstaaten war schwierig. Weniger meisterlich ist es allerdings steuergesetzestechnisch – es bestehen noch viele Unklarheiten.

Mit diesem neuen Umsatzsteuergesetz ist eine gewaltige Digitalisierung der Finanzverwaltungsprozesse verbunden, die – unbemerkt für den Steuerzahler – die Verteilung der Umsatzsteuern zwischen Zentralstaat und den Einzelstaaten sowie die Vorsteuerverrechnung regeln soll. Hier hat sich der Staat einer digitalen Plattform, dem sog. GST-Netzwerk, bedient, bei dem verschiedene indische Großbanken und Versicherungen neben den Gebietskörperschaften Stakeholder sind. Sie brachten ihre Erfahrungen ein und beauftragten den IT-Dienstleister Infosys mit der Umsetzung. Ende September 2017 wird man nach Abgabe der monatlichen Steuererklärungen für Juli beurteilen können, inwieweit hier auch technisch der Durchbruch gelungen ist.

Hinzu kommt, dass jeder einzelne Umsatz mit allen Details erfasst werden muss, damit die Vorsteuerverrechnung beim Kunden auch erfolgen kann. Wer die Probleme der zusammenfassenden Meldungen in Europa kennt, ahnt schon, was hier auf die Unternehmen zukommt. Ist die Reform der indirekten Steuern nun gelungen oder ist sie zu kompliziert? Schaut man auf die Ausgangslage oder auf das Ergebnis?

Die Digitalisierung in der Finanzverwaltung ist schon von der durch die Vorgängerregierung eingesetzten Steuerverwaltungsreformkommission vorgeschlagen worden und ist bereits bei einigen neueren Prozessen in der Finanzverwaltung zu spüren. Digitale Beschwerdeverfahren bei der Ertragsteuer oder die digitalen Konten der für einen Steuerpflichtigen unter seiner PAN-Nummer abgeführten Quellensteuern sind nur einige Beispiele der letzten Jahre, die zunehmend zu Transparenz und beschleunigten Prozessen führen. Wenn niedrigere Steuerzertifikate und Steuererstattungsprozesse künftig auch digital beantragt werden können, sind Bürokratie und Korruption schon deutlich in ihre Schranken gewiesen.

Modi selbst hat den Begriff des “Steuerterrorismus” geprägt. In vielen Fällen konnten die Steuerzahler und Unternehmen in der Vergangenheit ihr Recht erst vor Gericht erstreiten. Nunmehr hat die Finanzverwaltung “auf leisem Wege” zahlreiche Steuerprozesse, die trotz gegenläufiger Entscheidungen der High Courts in unnötiger Weise aufrechterhalten wurden, durch inzwischen angeordnete Klagerücknahmen der Finanzbehörden zu Gunsten der Steuerzahler ausgehen lassen. Überdies: Steuerzahler erhalten Urkunden und Briefe – je nach gezahlter Höhe – persönlich von den für sie zuständigen Finanzbeamten, Anfragen werden schneller bearbeitet, der Servicegedanke hält Einzug.

Auch die Demonetisierung führte eindeutig zu mehr Transparenz. In ganz Indien wurden zum 31. 7.2017 25 % mehr Steuererklärungen eingereicht. Wenn dazu noch ein geeignetes staatliches Whistleblowingsystem unter Wahrung der Anonymität der Hinweisgeber hinzukäme, wäre ein weiterer wichtiger Meilenstein erreicht. Das würde investitionswilligen Unternehmen aus Deutschland gerade in dem so dringend auf Investitionen angewiesenen Infrastruktursektor deutlich bessere Handlungsmöglichkeiten geben und eine starke wirtschaftliche Ausstrahlungswirkung haben.

Im Übrigen wird auch jetzt schon viel in Indien getan, um bestehende Missstände zu beseitigen. Das Tempo der Veränderungen ist atemberaubend. Uns Deutschen ist zu raten, sich in jedem Fall selbst vor Ort ein Bild von diesem neuen Indien zu machen. Das gilt nicht nur für Investoren und Unternehmer, sondern auch für Compliance-Beauftragte.

Saskia Bonenberger , Wirtschaftsprüferin/Steuerberaterin, Neu-Delhi

 
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