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RIW 2017, 530
EuGH 
Schadensersatzpflicht der Mitgliedstaaten wegen Verstoßes gegen EU-Recht – Definition des hinreichend qualifizierten Verstoßes (Urteil vom 28.07.2016, C-168/15)

Die Haftung eines Mitgliedstaats für Schäden, die dem Einzelnen durch einen Verstoß gegen das Unionsrecht aufgrund einer Entscheidung eines nationalen Gerichts entstanden sind, kann nur dann eintreten, wenn diese Entscheidung von einem letztinstanzlichen Gericht dieses Mitgliedstaats stammt; dies im Hinblick auf den Ausgangsrechtsstreit zu prüfen ist Sache des vorlegenden Gerichts. …

EuGH, RIW 2017, 530-533 (Urteil vom 28.07.2016, C-168/15)

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