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RIW 2008, 812
BFH 
Verrechenbarkeit von in Luxemburg entstandenen Betriebsstättenverlusten nach DBA-Luxemburg – Lidl Belgium (Urteil vom 17.07.2008, I R 84/04)

Verluste einer luxemburgischen Betriebsstätte sind nach Art. 20 Abs. 2 i.V. m. Art. 5 Abs. 1 DBA-Luxemburg im deutschen Stammhaus auch nach Streichung von § 2 a Abs. 3 EStG 1997 a. F. prinzipiell nicht abzugsfähig. Sie werden ebenso wie entsprechende Gewinne von der inländischen Besteuerungsgrundlage ausgenommen.

BFH, RIW 2008, 812-813 (Urteil vom 17.07.2008, I R 84/04)

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