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RIW 2014, 307
BGH 
Zulässige Auslegung eines ausländischen Vollstreckungstitels im Exequaturverfahren (Beschluss vom 21.11.2013, IX ZB 44/12)

Bei der im Exequaturverfahren möglichen Auslegung und Konkretisierung eines ausländischen Vollstreckungstitels können auch Forderungen, welche im ausländischen Vollstreckungstitel nicht ausdrücklich erwähnt werden, im Inland für vollstreckbar erklärt werden, sofern sie im Erststaat ohne eine solche Titulierung im Wege der Zwangsvollstreckung beigetrieben werden können.

BGH, RIW 2014, 307-309 (Beschluss vom 21.11.2013, IX ZB 44/12)

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