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STB 2019, 84
BFH 
Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer ([unbekannt] vom 14.11.2018, II R 64/15)

Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass die Bemessungsgrundlage des Solidaritätszuschlags bei Fehlen gewerblicher Einkünfte ohne Berücksichtigung der Steuerermäßigung nach § 35 EStG zu ermitteln ist.

BFH, StB 2019, 84 ([unbekannt] vom 14.11.2018, II R 64/15)

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