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STB 2019, 82
FG Hamburg 
Verfassungsmäßigkeit der Zinssätze ([unbekannt] vom 31.01.2019, 2 V 112/18)

Im Rahmen der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes bestehen ernsthafte Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit eines Zinssatzes von 5,5 % für die Abzinsung von Verbindlichkeiten gem. § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG. In einer anhaltenden Niedrigzinsphase hat dieser typisierende Zinssatz den Bezug zum langfristigen Marktzinsniveau verloren.

FG Hamburg, StB 2019, 82 ([unbekannt] vom 31.01.2019, 2 V 112/18)

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