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STB 2019, 282
BFH 
Verpächterwahlrecht bei Beendigung unechter Betriebsaufspaltung – Bedeutung des Sonderbetriebsvermögens bei Einbringung eines Mitunternehmeranteils in Personengesellschaft ([unbekannt] vom 17.04.2019, IV R 12/16)

Die Grundsätze über das Verpächterwahlrecht gelten nicht nur bei Beendigung einer „echten Betriebsaufspaltung“, sondern auch dann, wenn eine „unechte Betriebsaufspaltung“ beendet wird (Anschluss an BFH-Urteil vom 17.4.2002 – X R 8/00, BFHE 199, 124, BStBl. II 2002, 527, unter B.II.3.c bb (1)).

BFH, StB 2019, 282 ([unbekannt] vom 17.04.2019, IV R 12/16)

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