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WRP 2005, 642
LG Frankfurt a. M. 
Adressbuchschwindel (Urteil vom 01.12.2004, 5/12 Kls 92 Js 20791/99)

Die Versendung rechnungsähnlich aufgemachter Formulare an Firmen, die kurz zuvor eine Eintragung im Handelsregister angemeldet haben, erfüllt den Tatbestand des Betruges auch dann, wenn die Firmen auf Grund der auf das Formular geleisteten Zahlung einen Anspruch auf eine Gegenleistung haben.

LG Frankfurt a. M., WRP 2005, 642-644 (Urteil vom 01.12.2004, 5/12 Kls 92 Js 20791/99)

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