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WRP 2007, 474
LG Düsseldorf 
Anbieterkennzeichnung (Urteil vom 15.12.2006, 38 O 138/06)

Wird im Impressum der Internetseite eines Reisebüros lediglich darauf hingewiesen, dass die beiden Firmen, für die Reisen vermittelt werden sollen, nicht der Betreiber dieser Internetseite sind, so liegt ein Wettbewerbsverstoß vor. Allein der Hinweis, dass die im Impressum genannte Firma für die Buchungsabwicklung und Reiseanfragen zuständig ist, reicht als Anbieterkennzeichnung nicht aus.

LG Düsseldorf, WRP 2007, 474 (Urteil vom 15.12.2006, 38 O 138/06)

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