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WRP 2007, 471
OLG Köln 
Arzneimittelrabatte (Urteil vom 08.12.2006, 6 U 115/06)

Pharmazeutische Unternehmer sind Normadressat der Arzneimittelpreisverordnung. Die Gewährung von Bar-Rabatten an Apotheken ist nur insoweit zulässig, als sich diese im Rahmen der Arzneimittelpreisverordnung halten. Danach sind Bar-Rabatte auf die Höhe des in der Arzneimittelpreisverordnung vorgesehenen Großhandelshöchstzuschlags begrenzt.

OLG Köln, WRP 2007, 471-474 (Urteil vom 08.12.2006, 6 U 115/06)

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