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WRP 2008, 273
LG München I 
Endreinigung einer Ferienimmobilie (Urteil vom 20.11.2007, 33 O 7816/07)

Berechnet der Vermieter einer Ferienwohnung Kosten für die Endreinigung der Wohnung nach Abreise des Gastes, so sind diese als notwendiger Preisbestandteil bei der Werbung mit der Miete mit anzugeben. Gleiches gilt für obligatorische Steuern und die Stromkosten.

LG München I, WRP 2008, 273-274 (Urteil vom 20.11.2007, 33 O 7816/07)

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