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WRP 2009, 1418
OVG Rheinland-Pfalz 
Lebensmittelrecht/Weinrecht: „bekömmlich“ (Urteil vom 19.08.2009, 8 A 10579/09.OVG)

Die Bezeichnung eines Weins als „bekömmlich“ stellt eine gesundheitsbezogene Angabe dar, die nach Art. 4 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 unzulässig ist.

OVG Rheinland-Pfalz, WRP 2009, 1418-1420 (Urteil vom 19.08.2009, 8 A 10579/09.OVG)

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