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WRP 2009, 820
BGH 
Markenrecht: Ivadal (Beschluss vom 02.04.2009, I ZB 8/06)

Kommt wegen des Unternehmensgegenstands des Anmelders nur eine Benutzung der Marke durch Lizenzierung oder Veräußerung an Dritte in Betracht, kann bereits die Anmeldung als bösgläubig zu beurteilen sein, wenn nach den tatsächlichen Umständen des Falles der Schluss gerechtfertigt ist, der Anmelder werde in rechtsmissbräuchlicher Weise versuchen, Dritte zum Erwerb der Markenrechte zu veranlassen.

BGH, WRP 2009, 820-824 (Beschluss vom 02.04.2009, I ZB 8/06)

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