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WRP 2016, 506
OLG Düsseldorf 
Markenrecht: „Püppi“ verletzt „Pippi“? (Urteil vom 06.10.2015, I-20 U 210/14)

Die Identität einer Marke für Bekleidung mit dem Namen einer u. a. für ihre Bekleidung bekannten Romanfigur (hier: Pippi Langstrumpf) kann einem markenmäßigen Verständnis der Zeichenverwendung entgegen stehen.

OLG Düsseldorf, WRP 2016, 506-508 (Urteil vom 06.10.2015, I-20 U 210/14)

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