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WRP 2015, 524
OLG Frankfurt a. M. 
Urheberrecht: Keine öffentliche Wahrnehmbarmachung von TV-Sendungen in einer Gaststätte bei geschlossener Gesellschaft (Urteil vom 20.01.2015, 11 U 95/14)

Eine öffentliche Wahrnehmbarmachung einer Fußballsendung in einer grundsätzlich frei zugänglichen Gaststätte liegt nicht vor, wenn tatsächlich die Sendung nur Mitgliedern eines Dartclubs und einer Skatrunde zugänglich gemacht wird und Möglichkeiten bestehen, die Wahrnehmung durch eine unbestimmte Zahl Dritter zu verhindern.

OLG Frankfurt a. M., WRP 2015, 524 (Urteil vom 20.01.2015, 11 U 95/14)

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