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WRP 2009, 647
OLG Köln 
Urheberrecht/Verfahrensrecht: „Berichtigungsanspruch im Eilverfahren“ (Beschluss vom 09.01.2009, 6 W 3/09)

Wird der Anspruch aus § 101 a UrhG im Wege der einstweiligen Verfügung verfolgt, bedarf es eines Verfügungsgrundes i.S. der §§ 935, 940 ZPO. Dem steht Art. 7 der RiLi 2004/48/EG nicht entgegen (a. A. Kühnen GRUR 2005, 185, 194; Tilmann GRUR 2005, 737 f.).

OLG Köln, WRP 2009, 647 (Beschluss vom 09.01.2009, 6 W 3/09)

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