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WRP 2013, 833
OLG Thüringen 
Verfahrensrecht: Zustellung einer einstweiligen Verfügung (Beschluss vom 04.03.2013, 2 W 502/12)

Zur ordnungsgemäßen Zustellung einer einstweiligen Verfügung ist es ausnahmsweise nicht erforderlich, die im Tenor erwähnten Anlagen mit zuzustellen, wenn diese der gerichtlichen Ausfertigung nicht beigefügt waren und die Anlagen keine Auswirkungen auf die Verständlichkeit des Tenors haben („insbesondere wie in Anlage…“).

OLG Thüringen, WRP 2013, 833 (Beschluss vom 04.03.2013, 2 W 502/12)

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