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WRP 2006, 1250
BGH 
Verfahrensrecht: „Rechtsberatungs-Hotline“ (Urteil vom 20.07.2006, IX ZR 94/03)

a) Erweist sich eine Unterlassungsverfügung als von Anfang an ungerechtfertigt, reicht es aus, dass der die Ersatzpflichtigkeit des Verfügungsklägers auslösende Vollstreckungsdruck bei Verwirklichung des haftungsbegründenden Tatbestandes besteht; unerheblich ist, dass sich der Schaden erst später konkretisiert.

BGH, WRP 2006, 1250-1255 (Urteil vom 20.07.2006, IX ZR 94/03)

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