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WRP 2009, 1420
Hanseatisches OLG Hamburg 
Wettbewerbsrecht: „Verantwortung wird bei Reemtsma groß geschrieben“ (Urteil vom 19.08.2009, 5 U 12/08)

Das Werbeverbot für Tabakerzeugnisse in der Presse oder in einer anderen gedruckten Veröffentlichung gemäß § 21a Abs. 3 S. 1 VTabakG ist verfassungskonform auszulegen. Es kann einem Tabakunternehmen nicht gänzlich verwehrt werden, im Rahmen der Meinungsäußerungsfreiheit durch eine Anzeige – hier in der Parteizeitung „Vorwärts“ – Imagewerbung für sein Unternehmen als solches betreiben zu dürfen, …

Hanseatisches OLG Hamburg, WRP 2009, 1420 (Urteil vom 19.08.2009, 5 U 12/08)

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