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WRP 2025, 1104
LG Stuttgart 
Wettbewerbsrecht: Persönliche Nachrichten bei „Kleinanzeigen“ (Urteil vom 05.06.2025, 33 O 10/25 KfH)

Bei der Nachricht einer Immobilienmaklerin über das interne Postfach der Plattform „Kleinanzeigen“ als Reaktion auf ein Immobilienangebot eines Verbrauchers handelt es sich ohne dessen vorherige ausdrückliche Einwilligung um eine unzumutbare Belästigung. Dies gilt insbesondere dann, wenn im Rahmen der Immobilienanzeige ausdrücklich mitgeteilt wurde, dass kein Makler gewünscht war.

LG Stuttgart, WRP 2025, 1104-1107 (Urteil vom 05.06.2025, 33 O 10/25 KfH)

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