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WRP 2014, 67
BGH 
Wettbewerbsrecht: Testergebnis-Werbung für Kaffee-Pads (Beschluss vom 15.08.2013, I ZR 197/12)

Eine Werbung mit älteren Testergebnissen ist grundsätzlich unbedenklich, wenn der Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung erkennbar gemacht wird, für die Produkte keine neueren Prüfungsergebnisse vorliegen und die angebotenen Produkte mit den seinerzeit geprüften gleich und auch nicht durch neuere Entwicklungen technisch überholt sind.

BGH, WRP 2014, 67-68 (Beschluss vom 15.08.2013, I ZR 197/12)

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