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WRP 2008, 1263
Hanseatisches OLG Hamburg 
Wettbewerbsrecht/Verfahrensrecht: „Handeln unter falschem Namen“ (Urteil vom 03.04.2008, 3 U 282/06)

Der Unterlassungsantrag, an die Klägerin im falschen Namen „unter Vorspiegelung einer Erwerbsabsicht hinsichtlich eines Produkts“ heranzutreten, ist nicht hinreichend bestimmt. Das äußere Erscheinungsbild der Handlung: „Vorspiegeln“ wird nicht konkretisiert und die „fehlende Erwerbsabsicht“ betrifft einen ausschließlich inneren Tatvorgang.

Hanseatisches OLG Hamburg, WRP 2008, 1263 (Urteil vom 03.04.2008, 3 U 282/06)

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