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ZFWG 2017, 332
LG Trier 
Keine zivilrechtlichen Schadensersatzansprüche gegen Spielhallenbetreiber durch Aufstellung eines Geldautomaten in der Spielhalle (Urteil vom 07.12.2016, 5 O 139/16)

Die Aufstellung eines von einem Kreditinstitut betriebenen Geldautomaten, welches über die hierfür erforderliche Genehmigung nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz verfügt, in einer Spielhalle, begründet für sich genommen grundsätzlich keine zivilrechtlichen Schadensersatzansprüche eines Spielhallenkunden, der mittels des Geldautomaten Zahlungsdienste in Anspruch nimmt und die abgehobenen Geldbeträge in der Spielhalle verspielt, …

LG Trier, ZfWG 2017, 332 (Urteil vom 07.12.2016, 5 O 139/16)

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