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ZFWG 2008, 395
LG Stuttgart 
Landgericht Stuttgart: Jackpot-Werbung (Urteil vom 04.09.2008, 17 O 437/08)

Die werbliche Hervorhebung der Höhe des aktuellen Jackpots ist eine zulässige Information über die „Möglichkeit zum Glücksspiel“, auch wenn damit eine werbliche Anreizwirkung einhergeht. Angesichts der für den Verbraucher immensen Bedeutung der Jackpot-Höhe ist deren bloße Schriftgröße auf einem Aufsteller nicht zu beanstanden.

LG Stuttgart, ZfWG 2008, 395 (Urteil vom 04.09.2008, 17 O 437/08)

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