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ZFWG 2016, 382
VG Gelsenkirchen 
Rechtmäßigkeit der Erhebung einer kommunalen Wettbürosteuer (Urteil vom 12.06.2015, 2 K 37/15)

Eine Wettbürosteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer, die der Sportwettensteuer nicht gleichartig ist.

VG Gelsenkirchen, ZfWG 2016, 382 (Urteil vom 12.06.2015, 2 K 37/15)

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